Ordnung zur Benutzung von Dauerkarten im Zentrum Baltica Wellness & Spa

§ 1

1. Das Zentrum Baltica Wellness & Spa [„Zentrum”] bietet zum Verkauf Dauerkarten an, die ihre Besitzer berechtigen, die Dienstleistungen des Zentrums zu den in der vorliegenden Ordnung und in der Ordnung des Zentrums Baltica Wellness & Spa bestimmten Konditionen, deren Inhalt auf der Internetseite www.spabaltica.pl [„Dauerkarten”] zugänglich ist, in Anspruch zu nehmen.

2. Im Angebot des Zentrums stehen folgende Arten von Dauerkarten:

  • Dauerkarten für den Wellnessbereich
  • Dauerkarten für den Fitnessbereich
  • Dauerkarten für Fit & Spa
  • Dauerkarten für eine Serie von Behandlungen und Solariumbesuche5)
  • VIP-Dauerkarten für Aktive


§ 2

1. Die Dauerkarte berechtigt dazu, dass nur die auf der Dauerkarte angegebene Person [„Besitzer der Dauerkarte”] die vom Zentrum erbrachte Dienstleistung in Anspruch nehmen darf. Wenn die die Dauerkarte kaufende Person [„Erwerber”] sie für eine andere Person erwirbt, erfolgt die Individualisierung der Dauerkarte spätestens beim ersten Eintritt in das Zentrum dadurch, dass das Zentrum einen entsprechenden Vermerk in der Dauerkarte einträgt.

2. Der Besitzer der Dauerkarte ist berechtigt, sie ausschließlich innerhalb der auf der Dauerkarte bestimmten Geltungsdauer zu benutzen.

3. Die Geltungsdauer der Dauerkarte kann ausschließlich vom Direktor des Zentrums und nur in besonders begründeten Fällen verlängert werden.

4. Die Nichtbenutzung der Dauerkarte innerhalb der in deren Inhalt angegebenen Frist hat den Verlust der Gültigkeit der Dauerkarte zur Folge.

5. Nach Ablauf der Geltungsdauer der Dauerkarte darf der Besitzer der Dauerkarte vom Zentrum nicht verlangen, dass die jeweilige Dienstleistung, zu der die Dauerkarte berechtigt hat, erbracht wird, sowie er darf gegen das Zentrum keine Ansprüche, die mit der Dienstleistung, zu der die Dauerkarte berechtigt hat, verbunden sind, darin wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder wegen Nichterbringung bzw. mangelhafter Erbringung der Dienstleistung.geltend machen.


§ 3

1. Im Falle, wenn der Besitzer der Dauerkarte während deren Geltungsdauer nicht alle Dienstleistungen, zu denen die Dauerkarte berechtigt, in Anspruch nimmt, wird der  Betrag, der der Gegenwert der nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen ist, vom Zentrum nicht zurückerstattet.

2. Der Besitzer der Dauerkarte ist berechtigt, sie durch die Inanspruchnahme einer konkreten Dienstleistung, zu der die Dauerkarte berechtigt, zu benutzen.

3. In begründeten Fällen, wenn die Benutzung der Dauerkarte durch ihren Besitzer nicht möglich ist, darf der Besitzer der Dauerkarte, mit Einwilligung des Direktors des Zentrums, sie einem Dritten übergeben.

4. Es ist verboten, die Dauerkarte an Dritte weiterzuverkaufen.


§ 4

1. Die Behandlungen werden ausschließlich in den Öffnungszeiten des Zentrums nach der auf der Internetseite www.spabaltica.pl stehenden Information durchgeführt. An Festtagen ist das Zentrum in den gesondert bestimmten Zeiten nach der Information, die vorher auf der Internetseite www.spabaltica.pl angegeben wurde, geöffnet.

2. Der Besitzer der Dauerkarte kann eine Dienstleistung des Zentrums direkt persönlich reservieren oder indem er den Kontakt mit der Rezeption des Zentrums:

  • per elektronischer Post unter der E-Mail-Adresse: baltica@spabaltica.pl, oder
  • telefonisch unter den Nummern:

    • +48 91 359 4400 und +48 91 359 4401 bei den mit der Rehabilitation verbundenen Behandlungen,
    • +48 91 359 4402 bei den Behandlungen im Bereich der biologischen Erneuerung, aufnimmt.

3. Die per elektronischer Post geschickte Nachricht soll mindestens das erwünschte Datum der Erbringung der Dienstleistung sowie die unten angegeben Informationen enthalten:

  • Information über die Art der Dienstleistung des Zentrums, für die die Reservierung vorgenommen wird, d.h. die Bezeichnung der Behandlung bzw. der Behandlungen oder des Pakets des Zentrums nach dem aktuellen, auf der Internetseite www.spabaltica.pl befindlichen Angebot;
  • bei Behandlungskarten - sofern die Information per elektronischer Post geschickt wird - die Art der Behandlung, für die die Reservierung vorgenommen wird.

4. Die Reservierung wird als wirksam vorgenommen anerkannt, wenn sie vom Zentrum innerhalb von 48 Stunden ab dem Datum des Erhalts der Reservierung an die im geschickten Nachricht stehende E-Mail-Adresse bestätigt wurde.

5. Die telefonisch vorgenommene Reservierung wird direkt während deren Vornahme bestätigt.

6. Wenn die Reservierung auf die in Abs. 4 und 5 bestimmte Weise nicht bestätigt wird, wird sie nicht vorgenommen.


§ 5

1. Das Zentrum haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Dauerkarte nicht.

2. Das Zentrum behält sich das Recht vor, aufgrund der Dauerkarten, die unleserlich, beschädigt bzw. zerstört sind, die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern. In solchem Fall wird die Dauerkarte als ungültig anerkannt, ohne dass der Kunde das Recht hat, eine Ersatzdauerkarte zu erhalten.

3. Das Zentrum erbringt keine Dienstleistungen aufgrund falscher Dauerkarten. Bei begründeten Zweifeln bezüglich der Authentizität der Dauerkarten behält sich das Zentrum das Recht vor, mit der Erbringung der Dienstleistung abzuwarten, bis die Dauerkarte geprüft wird. Wenn es festgestellt wird, dass die Dauerkarte falsch ist, meldet das Zentrum es an entsprechende Strafverfolgungsbehörden.

4. Die Dauerkarte ist kein Zahlungsmittel. Sie darf im Zentrum sowohl im Ganzen als auch teilweise nicht gegen Bargeld gewechselt sowie gegen keine anderen Dauerkarten oder Dienstleistungen als diejenigen, zu denen sie berechtigt, getauscht werden.

5. Die erworbene Dauerkarte darf nicht zurückgegeben werden.

6. In Ausnahmefällen, je nach Anerkennung des Zentrums, kann der Kaufbetrag für die Dauerkarte nach vorherigem Abzug der Bearbeitungskosten in Höhe von 20% des Wertes der Dauerkarte zurückerstattet werden. Die Rückerstattung des Kaufbetrages für die Dauerkarte zu den im ersten Satz bestimmten Konditionen darf ausschließlich gegen Vorlage eines Kaufbelegs in Form eines gültigen Kassenzettels oder einer gültigen Rechnung durch den Besitzer der Dauerkarte erfolgen.


§ 6

1. Der Erwerber sowie der Besitzer der Dauerkarte sind verpflichtet, sich mit der vorliegenden Ordnung sowie mit der Ordnung des Zentrums Baltica Wellness & Spa vertraut zu machen.

2. Wenn der Erwerber eine andere Person als der Besitzer der Dauerkarte ist, bewirkt die Aushändigung der Dauerkarte an ihren Besitzer, dass die Forderungen gegenüber dem Zentrum wegen des Kaufs der Dauerkarte abgetreten werden und der Besitzer der Dauerkarte in die Rechtslage des Erwerbers eintritt.

3. Der Kauf der Dauerkarte ist eine Bestätigung dafür, dass der Erwerber die in dieser Ordnung sowie in der Ordnung des Zentrums Baltica Wellness & Spa enthaltenen Bedingungen akzeptiert. Die Annahme der Dauerkarte durch den Besitzer der Dauerkarte ist eine Bestätigung dafür, dass er die in dieser Ordnung enthaltenen Bedingungen akzeptiert.

4. Der Erwerber ist vor der Übergabe der Dauerkarte verpflichtet, den Besitzer der Dauerkarte über die in dieser Ordnung enthaltenen Bedingungen für die Benutzung von Dauerkarten, darin über die Pflicht, sich mit dem Inhalt der vorliegenden Ordnung sowie mit der Ordnung des Zentrums Baltica Wellness & Spa vertraut zu machen, zu informieren. Wenn die oben genannte Auskunft dem Besitzer der Dauerkarte nicht oder unrichtig erteilt worden ist, übernimmt der Erwerber volle Haftung dafür und er ist verpflichtet, das Zentrum von den Verpflichtungen gegenüber dem Besitzer der Dauerkarte zu befreien.

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